Hier finden Sie einzelnen Tarifmerkmale der Pferdehaftpflichtversicherung näher erklärt.
Leistungen | |
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Tierhüter | Gesetzliche Haftpflicht des nicht gewerbsmäßigen Tierhüters in dieser Eigenschaft. |
Reitbeteiligte | Gesetzliche Haftpflicht der benannten Reitbeteiligten in dieser Eigenschaft. Als Reitbeteiligung gilt i.d.R. eine auf Dauer angelegte Nutzungsvereinbarung (Mithaltereigenschaft). |
Reiter | Gesetzliche Haftpflicht des berechtigten Reiters in dieser Eigenschaft. In der Regel wird der Reiter auch Tierhüter sein, jedoch kann die Tierhütereigenschaft (Übernahme der Führung der Aufsicht über das Tier durch stillschweigenden oder ausdrücklichen Vertrag) in der Einzelfallbetrachtung auch in Frage gestellt sein. |
Ehepartner / eingetragener Lebenspartner | Gesetzliche Haftpflicht des Ehegatten oder des nach Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragenen Lebenspartners (Ansprüche, die gegen den Ehegatten/Lebenspartner -nicht den Versicherungsnehmer- in seiner Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres gestellt werden). |
Lebensgefährte | Gesetzliche Haftpflicht des nichtehelichen Lebensgefährten des Versicherungsnehmers (Ansprüche, die gegen den Lebensgefährten -nicht den Versicherungsnehmer- in seiner Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres gestellt werden). |
Unverheiratete Kinder | Gesetzliche Haftpflicht der alleinstehenden, unverheirateten Kinder, sofern sich diese noch in Erstausbildung befinden (Ansprüche, die gegen die Kinder -nicht den Versicherungsnehmer- in ihrer Eigenschaft als Halter oder Mithalter des versicherten Tieres gestellt werden). |
Deckungsumfang | |
Allmählichkeitsschäden | Sachschäden durch allmähliche Einwirkung von Temperatur, Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit oder Niederschlägen. |
Auslandsaufenthalt | Ansprüche aus im Ausland vorkommenden Schadenereignissen anlässlich eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 1 Jahr. |
Auslandsdeckung analog PHV | Vereinbarung, nach der sich die Dauer der Auslandsgeltung nach einer gleichzeitig bestehenden PHV richtet. Empfehlung des AK Beratungsprozesse. |
Beitragsfreiheit bei Arbeitslosigkeit | Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. |
Beitragsfreiheit bei Arbeitsunfähigkeit | Beitragsfreier Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen. |
Flurschäden | Flurschäden |
Fremdreiterrisiko | Fremdreiterrisiko: unentgeltliche, gelegentliche Überlassung des Pferdes an fremde Reittiernutzer. Reitbeteiligung: Als Reitbeteiligung gilt i.d.R. eine auf Dauer angelegte Nutzungsvereinbarung (Mithaltereigenschaft). Abgrenzung und Haftungsumfang vom Einzelfall abhängig. Auch die Interpretation der Versicherungsbedingungen ist sehr unterschiedlich im Hinblick auf die Mitversicherung von Ansprüchen des Reiters/Tierhüters/mitversicherter Personen untereinander. Vorteilhaft ist eine klare, bedingungsgemäße Regelung, die sowohl die Überlassung an fremde Nutzer als auch Ansprüche des Reiters/Tierhüters/Reitbeteiligten gegen den Versicherungsnehmer ausdrücklich beinhaltet. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben Ansprüche von Angehörigen, entgeltliche Überlassung, Reitunterricht. |
Forderungsausfall - Deckung | Erweiterung des Versicherungsschutzes auf eigene Schadenersatzansprüche gegen haftbare dritte Tierhalter, gegen die ein gesetzlicher Haftpflichtanspruch nicht durchgesetzt werden kann, z.B. weil der Schädiger keine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die für den Schaden aufkommen würde. |
Risiko Gewässerschaden | Gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für mittelbare oder unmittelbare Folgen von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschaden-Restrisiko). |
Innovationsklausel | Vereinbarung, nach der künftige, beitragsneutrale Bedingungsverbesserungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten. |
Mietsachschäden | Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden. |
Mitversicherung von Fohlen | Beitragsfreie und automatische Versicherung neugeborener, beim Muttertier verbleibender Fohlen für einen bestimmten Zeitraum. |
Private Kutschfahrten | Bedingungsgemäße Definition bzgl. der Mitversicherung von Kutschfahrten. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben Schäden an fremden Kutschen und gewerbliche bzw. auf Erwerb gerichtete Verwendung. |
Reitturniere Reitschau | Teilnahme an Reitturnieren oder ähnlichen Veranstaltungen -nicht jedoch Pferderennen (Wettbewerbskriterium Geschwindigkeit)- einschließlich zugehörender Vorbereitung im Rahmen der privaten (nicht auf Erwerb gerichteten) Tierhaltung. Wird das Tier zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, können dafür weitere Ausschlüsse gelten. |
Pferderennen | Teilnahme an Pferderennen einschließlich zugehörender Vorbereitung im Rahmen der privaten (nicht auf Erwerb gerichteten) Tierhaltung. Wird das Tier zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen zur Verfügung gestellt, können dafür weitere Ausschlüsse gelten. |
Ungewollter Deckakt | Sachschäden durch ungewollten Deckakt. |
Vereinszwecke Veranstaltung | Schäden aus der Zurverfügungstellung des Reittiers zu Vereinszwecken oder Veranstaltungen (sonstige vereinbarte Ausschlüsse, z.B. Rennen oder Turniere, bleiben davon unberührt). |
Vermögensschäden | Schäden, die nicht Folge eines Sach- oder Personenschadens sind. Regelmäßig ausgeschlossen bleiben z.B. Ansprüche aus Abhandenkommen von Sachen, Beratungstätigkeit, Nichteinhaltung von Terminen und Fristen u.s.w. Empfehlung des AK Beratungsprozesse mit (!) gekennzeichnet: mind. 50.000 EUR. |
Versehensklausel | Vereinbarung, nach der Versicherungsschutz auch bei versehentlicher Nichtanzeige risikorelevanter Umstände besteht. Das Versehen hat der VN nachzuweisen und die Meldung unverzüglich nachzuholen, sobald ihm das Versehen bewusst ist. |
Klausel Risikobegrenzung | Klausel, die den Versicherungsumfang ohne klare/abschließende Ausschlussdefinition begrenzt, z.B. hinsichtlich des Verwendungszwecks des Tieres oder Formulierung, nach der ausgeschlossen ist, was nicht ausdrücklich in Deckung gegeben ist oder nach den Besonderen Bedingungen/Risikobeschreibung nicht (ausdrücklich) mitversichert ist. |
Abschluss ohne PHV möglich ? | Kann die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch solo, also ohne Privathaftpflichtversicherung bei der gleichen Gesellschaft, abgeschlossen werden? |